Heilpädagogische Tagesstätte
für Kinder im Vorschulalter
Zielgruppe
In unserer Heilpädagogischen Tagesstätte betreuen und fördern wir neun Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Beginn des individuellen Schuleintrittes.
Wir nehmen Kinder auf, die Auffälligkeiten in ihrem Verhalten zeigen und auf Grund ihrer Entwicklung und Lebenssituation einen gesonderten Förderbedarf haben, wodurch eine adäquate Betreuung in einem Regelkindergarten oder einer integrativen Einrichtung nicht möglich ist.
Förderrechtliche Voraussetzung ist das Vorliegen einer kinderärztlich attestierten Beeinträchtigung der seelischen Entwicklung und der sich daraus ableitende Anspruch auf Gewährung von Eingliederungshilfe.
Fachdienst
Neben der pädagogischen Begleitung und Förderung in der Gruppe liegen die Schwerpunkte auf wöchentlicher spieltherapeutischer Einzelförderung und der intensiven Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten durch den psychologischen Fachdienst.
Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten
Ein intensiver Austausch mit den Sorgeberechtigten ist ein wichtiger Bestandteil unserer Konzeption. Die Bereitschaft der Sorgeberechtigten zu regelmäßiger und vertrauensvoller Kooperation ist ein entscheidendes Aufnahmekriterium.
Förderschwerpunkte
- Sozialverhalten und Gruppenfähigkeit
- Emotionale Entwicklung
- Stärkung des Selbstvertrauens
- Sprachliche Kompetenzen
- Motorik und Körperwahrnehmung
- Kindliches Spiel
- Selbständigkeit
- Lebenspraxis
Vorbereitung auf die Schule
Gezielte schulvorbereitende Förderung bedeutet für uns vor allem Förderung der individuellen Persönlichkeit.
Angebots- und situationsorientiert stellen wir nicht nur die kognitive, sondern vor allem auch die soziale Entwicklung und die Etablierung von sozial relevanten Schlüsselqualifikationen in den Vordergrund.
Hauptziel der einmal wöchentlich stattfindenden Lerngruppenarbeit im letzten Jahr vor dem Schuleintritt ist es, den Kindern schulische Grundkompetenzen zu vermitteln, die Vorfreude auf die Schule zu wecken und Ängste abzubauen.
Ziele
- Gestaltung eines sozialen Raumes, in dem die Kinder mit ihren emotionalen Bedürfnissen wahrgenommen und in ihrer emotionalen Entwicklung unterstützt werden
- Förderung sozialer und lebenspraktischer Kompetenzen und der Persönlichkeitsentwicklung
- Integration in die soziale Umwelt
- Förderung der kognitiven Kompetenzen in Vorbereitung auf die schulische Laufbahn
- Unterstützung der Sorgeberechtigten
Aufnahmeverfahren
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe (§ 32 und § 35a)
- Sozialgesetzbuch SGB IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Sozialgesetzbuch SGB XII, Sozialhilfe (insbesondere §§ 53 ff, §§ 75 ff)
- Eingliederungshilfe – Verordnung nach § 60 SGB XII
- Bayerischer Rahmenvertrag zu § 79 Abs. 1 SGB XII
Öffnungszeiten
Die Heilpädagogische Tagesstätte hat an 207 Tagen von 7.30 - 14.30 Uhr geöffnet. Zu Beginn des HPT-Jahres erhalten die Sorgeberechtigten schriftlich eine Übersicht über die Schließzeiten, die weitgehend innerhalb der bayerischen Schulferien liegen.
» Unsere Konzeption (PDF)
» Kinderschutzkonzept (PDF)
Ihre Ansprechpartnerin: Roswitha Beissinger
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